Alles zur Liquidsteuer in Deutschland
15.07.2022

Alles zur Liquidsteuer in Deutschland

Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde am 25. Juni.2021 beschlossen.
Das heute immer beliebtere Dampfen fällt damit ab dem 01.07.2022 endgültig und mit allerletzter Konsequenz auch unter die Tabakproduktdirektive (TPD-Norm).
Für Euch bedeutet es, dass ab dem 01.07.2022 auf alle E-Zigaretten Liquids, egal ob mit Nikotin oder nikotinfrei eine Tabaksteuer anfällt. Leider wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf, die Steuer nikotinabhängig zu gestalten, verworfen. Das neue Gesetz orientiert sich jetzt ausschließlich am Inhalt. Es werden alle Flüssigkeiten, die dazu gedacht sind, in E-Zigaretten als Rauchersatz verwendet zu werden, besteuert. Daher gilt das Gesetz auch für Aromen, Basen, Glycerin und Propylenglycol, welches die Grundsubstanzen von Liquids darstellen.

 

Was ist die Liquidsteuer?

In Deutschland werden Genussmittel besteuert -  das ist an und für sich nichts Neues.
Tabakwaren wie Zigaretten werden in Deutschland seit 1906 besteuert. Nach der Energiesteuer für Treibstoffe ist die Tabaksteuer die größte Einnahmequelle für den Fiskus.
Die Liquidsteuer soll den gleichen Ansatz wie die Tabaksteuer z.B. auf Zigaretten bewirken, den Konsumenten durch den erhöhten Preis von schädlichen Produkten, wenn möglich fernzuhalten. Das Ziel ist in erster Linie der Jugendschutz. Ebenfalls sollen durch die Steuer die Kosten, die durch den Konsum von gesundheitsgefährdenden Produkten zumindest teilweise aufgefangen werden. Leider ist der Anteil der Tabaksteuer, die für diesen Zweck aufgewendet wird, stark rückläufig. Daher erscheint es zweifelhaft, ob der von der Regierung kommunizierte Zweck hier auch zutrifft, oder nur eine neue Möglichkeit, mehr Steuern einzunehmen, gesucht und gefunden wurde.

Wie hoch fällt die Steuer aus und ab wann wird sie erhoben?

Die Liquidsteuer wird zum 01.07.2022 eingeführt und analog zur Tabaksteuer in 4 Stufen erhöht.
Ab dem 01.07.2022 fallen auf alle Flüssigkeiten, die für E-Zigaretten gedacht sind, wie z.B. Fertigliquids, Basen, Aromen und auch Nikotinshot’s, pro ml Flüssigkeit 0,16 € an. Diese Stufe gilt dann für 1,5 Jahre. Ab dem 01.01.2024 erhöht sich die Steuer auf 0,20 €, ab dem 01.01.2025 gilt dann 0,26 € und ab 01.01.2026 beträgt die Steuer 0,32 €.

Folgende Preisänderungen habt Ihr dadurch zu erwarten

Als Beispiel nehmen wir hier ein Fertigliquid von 10ml an.

  • In der ersten Stufe der Besteuerung entfallen auf dieses Liquid dann 1,60 € (10 ml x 0,16 €/ml).
  • Zusätzlich erhöht sich hierbei auch die MwSt. um ca. 0,30 € (19 % MwSt. auf 1,60 €).
  • Nehmen wir also an, ein Fläschchen Fertigliquid mit 10ml Inhalt kostet zum heutigen Stand (Mai 2022) 5 € inkl. MwSt., dann wird sich der Preis für ab 01.07.2022 in den Markt gebrachte Ware auf ca. 6,90 € erhöhen.
  • Ab 01.01.2024 wird der Steueranteil ca. 2,38 € inkl. MwSt. betragen, ab 01.01.2025 dann schon ca. 3,10 €.
  • In der Endstufe (ab dem 01.01.2026) bedeutet dies mindestens einen Anstieg um 3,20 € plus 0,81 € auf dann ca. 9,00 €. Sonstige Preissteigerungen, wie beispielsweise eine Erhöhung der Preise für Rohstoffe oder Energiekosten sind hier natürlich nicht berücksichtigt.


Ebenso gilt für E-Zigaretten Liquids ab dem 01.07.2022 eine Banderolenpflicht wie bei Tabakwaren. Daher werden mit Einführung der anfallenden Steuer alle Verpackungen neu überarbeitet und gestaltet werden müssen, was höchstwahrscheinlich ebenfalls zu Preiserhöhungen führen wird.
Allerdings soll es bei Liquids anders als bei Zigaretten keine Preisbindung geben. Auf den Steuerzeichen für Liquids wird daher nur der Inhalt in ml angegeben und kein verbindlicher Abgabepreis.
Hier noch ein Beispiel für die Selbermischer unter euch, da sich die Steuer nicht nur auf Liquids an sich bezieht, sondern auf alle für E-Zigaretten gedachten Flüssigkeiten. Daher wird sich leider der Preis für Basen und Aromen ebenfalls teilweise signifikant erhöhen.


Als Beispiel nehmen wir einen Liter Base an. Dieser kostet zur Zeit (Mai 2022) ca. 10 €.

 

  • Ab dem 01.07.2022 verteuert sich der Liter Base dann um ca. 190 € !!!! (1000 ml x 0,16 € Steuer zuzüglich MwSt.). In der Endstufe kostet dann ein Liter Base knapp 400 € (10 - 15 € das Produkt an sich, der Rest ist Steuer!!!)


Sollte jetzt aber jemand von Euch auf die Idee kommen, ist doch kein Problem, kaufe ich mir halt das Glycerin und Propylenglycol in der Apotheke (da hier sowohl Glycerin als auch Propylenglycol für andere Zwecke als zur Herstellung von dampfbarem Liquid verkauft werden, entfällt hier die Steuerpflicht und auch die Banderole kann entfallen) sollte Vorsicht walten lassen. Das ist Steuerhinterziehung und damit strafbar. Wie der Zoll das im privaten Bereich allerdings kontrollieren soll, ist selbstverständlich fraglich.


Gibt es eine Übergangsfrist?

Es gibt aber auch eine gute Nachricht: Laut Medienberichten und Expertenmeinungen soll der Handel Liquids, Basen etc. ohne Banderole bis mindestens 13. Februar 2023 weiter verkaufen dürfen. Das wird wohl bedeuten, dass es auch nach dem Stichtag, 01.07.2022 günstige, steuerfreie Liquids zu erwerben gibt. Viele Hersteller produzieren aus diesem Grund auf Hochtouren und machen sich die Lager voll, um Ihre Kunden noch so lange wie möglich mit unversteuerter Ware bedienen zu können. Es wird Euch also empfohlen, Euch ordentlich einzudecken, damit ihr noch lange preisgünstig dampfen könnt.
Das Bundesfinanzministerium will allerdings den Handel mit unversteuerten Flüssigkeiten ab frühestens 13. Februar 2023 begrenzen. Hierzu ist allerdings eine Gesetzesänderung vonnöten, da die Liquidsteuer hier nach Art der Kaffeesteuer erhoben werden soll. Ob der Fiskus die nötige Steueränderung in dieser Frist auch umsetzen kann, bleibt abzuwarten.
Jeder Unternehmer, nach den Plänen des Finanzministeriums, muss jedoch seine Lager bis zum 13.02.2023 geräumt haben und darf ab diesem Zeitraum keine unversteuerte Ware mehr verkaufen. Wie mögliche Verstöße nach diesem Zeitpunkt geahndet werden, ist noch unklar.
Ab Änderung des Gesetzes also zum 13.02.2023 soll dann die Steuer auch auf Lagerware fällig werden. Vermutlich wird dann auch die Ware nachträglich mit einer Banderole versehen werden müssen, um weiterhin legal verkauft werden zu können.

Falls Ihr noch Liquids zu alten Preisen erwerben möchtet und eine Zeit lang preisgünstig weiter dampfen möchtet, schaut in unserem Shop vorbei. Euer Spezialist rund um alle Arten des Dampfens und Rauchens.


Wird auch Aroma besteuert?

Leider ja. Die Liquidsteuer wird auf alle Flüssigkeiten, welche für E-Zigaretten gedacht sind, erhoben.
Das bedeutet, dass auf Aromen, Basen, Glycerin, Propylenglycol, Nikotinshot's, sämtliche Long- und Shortfill's die Steuer erhoben wird und sich das Dampfen dadurch massiv verteuert.


Welche Folgen erwarten uns Dampfer?


Da die Besteuerung nicht nur auf das fertige Liquid an sich erhoben wird, sondern auf alle Flüssigkeiten, wird uns wahrscheinlich ein größeres Sterben an Long- und Shortfill's erwarten. Da die Grundsubstanzen ebenfalls mit dem vollen Steuersatz belegt werden, wird es für Selbstmischer unverhältnismäßig teurer als für den normalen Liquid Käufer. Ebenso werden wir uns in Zukunft wohl auch mit weniger Auswahl begnügen müssen, da die Kosten für kleinere Produzenten zu hoch werden. Nicht jede kleine Manufaktur wird sich eine Verpackungsmaschine, die gleichzeitig das Aufkleben der Banderole erledigt, leisten können und wollen.
Dies wird wohl auch zu einer Umkehrung der bisherigen Verhältnisse, immer größere Geräte, immer größere Dampfwolken führen. In Zukunft wird die Tendenz wohl eher wieder zu kleineren Geräten führen. Diese verbrauchen massiv weniger Liquid und sparen dadurch bares Geld. Ebenso wird der Nikotingehalt wieder steigen, bei den großen Dampfern ist die Nikotinaufnahme durch den großen Liquidverbrauch wesentlich höher als bei den leistungsschwächeren Geräten, daher wurde hier mit erheblich niedrigeren Nikotinstärken gedampft. Um aber die gleiche Nikotinaufnahme mit den meistens MTL Geräten zu erhalten, muss die Nikotinstärke wieder stark angehoben werden.

Unser Fazit zur Liquidsteuer

Die Liquidsteuer kommt ab 01.07.2022 und wird stufenweise bis 2026 angehoben. Der Verkauf von unversteuerten Liquids, Aromen und Basen ist bis mindestens Februar 2023 erlaubt. Da alle Flüssigkeiten für E-Zigaretten versteuert werden, wird das Selbstmischen zunehmend unattraktiv, die Verwendung von riesigen Dampfwolken erzeugenden E-Zigaretten wird zum absoluten Luxusgut.
Die Auswahl an Geschmacksrichtungen wird wohl oder übel kleiner werden, nur die großen Hersteller werden die Kosten für die Umstellung auf Besteuerung und Banderole stemmen können.
Ebenso könnte der Schmuggel aus dem Ausland steigen, bei Liquids, welche außerhalb der EU produziert werden, bestehen hier erhebliche Gesundheitsrisiken.


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